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VERBANDSWESEN - ADMINISTRATIVES - BEITRITT ZUM JJVÖ

Es steht allen Vereinen nach dem österr. Vereinsgesetz, deren Tätigkeitsbereich durch die Statuten des JJVÖ beschrieben ist, frei, einen Beitrittsantrag zu stellen: der JJVÖ ist der Fachverband für Selbstverteidigung, Jiu-Jitsu Kampfsport und verwandte Kampfsportarten.

Hiefür sind die Dateien aus dem Downloadbereich (Antragsformular, Vereinsdatenblatt) sowie jene am Antragsformular genannten weiteren Dokumente (Statuten, Bescheid zur Aufnahme des Vereinsbetriebes, ...) an das Sekretariat des JJVÖ zu richten.

In der nächsten Präsidiumssitzung wird dann statutengemäß über die Aufnahme entschieden. Der Aufnahmewerber wird durch einfaches Mail vom Entscheid des Präsidiums verständigt, es erfolgt keine gesonderte Korrespondenz.

Mit der Mitteilung über den Entscheid des Präsidiums entstehen die Rechte und Pflichten des neuen Mitgliedes.

Auch alle Aufnahmewerber in den JJVÖ werden darauf hingewiesen, daß die Korrespondenz, außer in begründeten Ausnahmefällen, aus Kostengründen nur mehr elektronisch abgewickelt wird.

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JJVÖ - Jiu-Jitsu Verband Österreich, Fachverband für Selbstverteidigung, Jiu-Jitsu-Kampfsport und verwandte Kampfsportarten - ZVR: 057032729
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