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VERBANDSWESEN - ADMINISTRATIVES - BEITRITT
ZUM JJVÖ
Es steht allen Vereinen nach dem österr. Vereinsgesetz, deren
Tätigkeitsbereich durch die Statuten des JJVÖ beschrieben
ist, frei, einen Beitrittsantrag zu stellen: der JJVÖ ist der
Fachverband für Selbstverteidigung, Jiu-Jitsu Kampfsport und
verwandte Kampfsportarten.
Hiefür sind die Dateien aus dem Downloadbereich (Antragsformular,
Vereinsdatenblatt) sowie jene am Antragsformular genannten weiteren
Dokumente (Statuten, Bescheid zur Aufnahme des Vereinsbetriebes,
...) an das Sekretariat des JJVÖ zu richten.
In der nächsten Präsidiumssitzung wird dann statutengemäß
über die Aufnahme entschieden. Der Aufnahmewerber wird durch
einfaches Mail vom Entscheid des Präsidiums verständigt,
es erfolgt keine gesonderte Korrespondenz.
Mit der Mitteilung über den Entscheid des Präsidiums entstehen
die Rechte und Pflichten des neuen Mitgliedes.
Auch alle Aufnahmewerber in den JJVÖ werden darauf hingewiesen,
daß die Korrespondenz, außer in begründeten Ausnahmefällen,
aus Kostengründen nur mehr elektronisch abgewickelt wird.
zum Downloadbereich
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